
Endlich auch dort ein wenig spaziert. Schön war’s.

Diese Saison mal wieder mit Stecktabelle (erstmal nur zweite Liga, ich bin nicht so der Bastler). Hier der prognostizierte Tabellenstand zum Saisonabschluss.

Zumindest am letzten Tag wollte ich im neuen Lohrheidestadion noch ein wenig Leichtathletik gucken. Das hat Spaß gemacht, vor allem der Stabhochsprung.
Das Drumherum nervte geringfügig: Tickets gab es nur online, an den Kiosken galt hingegen ausschließlich Barzahlung.
Vor allem kam man mit dem Bus 365 zwar hin, aber nicht weg, denn die Haltestelle direkt am Stadion ist ebenso aufgehoben wie die nächste. Begründung: wegen einer Veranstaltung — also genau der Grund, der funktionierende Busse eigentlich nahelegen sollte.

Über dem Museum unter Tage grasen die Kanadagänse oder tun einfach, was sie tun, während Menschen zu Fahrrad und zu Fuß das Café mit dem keinesfalls ernstzunehmenden Namen Baristoteles aufsuchen oder es verlassen.
Ich komme vom Sport, bin mit dem Rad aus der Stadt hierher gefahren und schwitze in einem unerhörten Maße nach, meide daher die überfüllten Terrassen des Cafés und sitze drinnen. Sie machen hier einen phänomenalen Käsekuchen, den man nun Cheesecake oder sogar New York Cheesecake nennt. Weiß New York davon? Vermutlich ist es wie mit dem Döner, der hier zunehmend und unnötigerweise als Berliner Spezialität vermarktet wird. In ein paar Jahren wird es wie mit der Currywurst sein, deren Urheberschaft diverse Städte und Regionen für sich reklamieren.
Ich erwäge einen Museumsbesuch unter Tage. Es ist sehenswert, ohne zuviel Zeit in Anspruch zu nehmen. Zu dem Museum gehört zudem das angrenzende Areal Situation Kunst, dessen ständige Ausstellung ich ebenfalls in bester Erinnerung habe. Jedoch: nicht heute.

Ganz vergessen hatte ich, dass es für die Diskstation ja eine App namens Notestation gibt. Das ist so eine Art Evernote Klon auf dem Stand von vor etwa zehn Jahren. Eine Notizen-App auf dem eigenen Network Attached Storage, das war zu jener Zeit genau meine Kragenweite, also bis die neumodischen Second Brain-Apps kamen: erst Roam, dann Obsidian.
Vor einigen Tagen jedenfalls erinnerte ich mich an einen Ideenstrang, der sich vage um Bayes’sche Statistik, Aumanns Agreement Theorem und angrenzende Themen rankt. In Obsidian fand ich dazu: nix. Claude schlug sich nicht schlecht, fand jedoch auch nicht genau das, was ich suchte.
Wie so oft musste ich erstmal etwas völlig anderes machen, bis es mir durch den Kopf schoss: Notestation! Die App war noch da, die Notizen, immerhin über 600 Stück, hatten einen Festplattenumzug vor ein paar Jahren überstanden und die Suchfunktion zeitigte zuverlässig genau das, was ich suchte: Den Text Common Knowledge and Aumann’s Agreement Theorem von Scott Aaronson. Er wird bald zehn Jahre alt und er ist sehr gut. Vielleicht nicht die eindrucksvollste, aber eine bahnbrechende ist diese Passage:
The moral is that the mere act of saying something publicly can change the world—even if everything you said was already obvious to every last one of your listeners. For it’s possible that, until your announcement, not everyone knew that everyone knew the thing, or knew everyone knew everyone knew it, etc., and that could have prevented them from acting.
Nun jedenfalls habe ich begonnen, langsam aber sicher die alten Notizen aus der Notestation in die aktuelle Notizen-App of Choice zu übrtragen. Vieles wird gelöscht werden, manches in bestehende Themencluster eingearbeitet. Das macht Spaß und führt zu interessanten Ideen.
Die Fraktionen von CDU und SPD (immer auch die SPD, nie vergessen!) möchten, dass bestimmte Patienten nach ihrer Entlassung aus der Psychiatrie Polizeibehörden gemeldet werden sollen.
Hierzu äußerte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ralf-Nobert Bartelt mit betörender Offenheit bei dem sozialen Netzwerk „Instagram“: „Es gibt Menschen, die sind schwer psychiatrisch erkrankt, sie sind eine Gefahr für sich selbst und die Gesellschaft.“ Hier müsse der Staat etwas tun. Deshalb sehe der Gesetzentwurf vor, „dass diese Personen den Ordnungsbehörden gemeldet werden müssen„. Darüber berichtet unter anderem die „Hessenschau“.
Der Gesetzentwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes kann hier als PDF heruntergeladen werden. Er wurde gemäß Beratungsverlauf des Landtags am 26. Juni 2025 in das Plenum eingebracht (erste Lesung) und irritierenderweise schon am 25. Juni vom Gesundheits- und Familienpolitischen Ausschuss (GFA) beraten.
Weder ein Plenarprotokoll (21/44) noch ein Ausschussprotokoll liegen derzeit vor. Der Ausschuss wird offenbar eine öffentliche mündliche Anhörung durchführen. Das Datum kann ich den spärlichen Informationen ebenfalls nicht entnehmen.
Der Gesetzentwurf ist ein schlanker Fünfseiter, der dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zwei Absätze hinzufügt. Erstens soll § 1, der den Anwendungsbereich des Gesetzes regelt, um einen Satz ergänzt werden, wonach eine psychische Störung im Sinne dieses Gesetzes auch „eine mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehende Abhängigkeit von Suchtstoffen“ sei.
Die Äußerungen des gesundheitspolitischen Sprechers der Christdemokraten im Landtag beziehen sich auf die zweite Ergänzung. Ihr zufolge soll dem § 28 des Gesetzes ein neuer Absatz angefügt werden:
Erfolgte die Unterbringung aufgrund einer Fremdgefährdung und besteht zum Zeitpunkt der Entlassung aus medizinischer Sicht die Sorge, dass von der untergebrachten Person ohne ärztliche Weiterbehandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte, sind zusätzlich zur Mitteilung nach Abs. 3 Satz 1 die für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde und Polizeibehörde von der bevorstehenden Entlassung unverzüglich zu unterrichten. Mit der Entlassungsmeldung sind die notwendigen Informationen für eine Gefährdungseinschätzung zu übermitteln; dies gilt auch für die Entlassungsmeldung an den örtlich zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst nach Abs. 3 Satz 1.
Die genannte Mitteilung nach Abs. 3 Satz 1 hat bei dem für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort der untergebrachten Person örtlich zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst zu erfolgen. Neu ist also die Information der zuständigen Ordnungs- und Polizeibehörde.
Irritierend finde ich den Begründungsteil des Gesetzentwurfs zu diesem Punkt, denn er begründet wenig, sondern formuliert viel zusätzlichen Regelungsbedarf. So wird behauptet, dass „hierdurch ein hinreichender Informationsaustausch zwischen den einzelnen Behörden zur effektiven Gefahrenabwehr gewährleistet“ werde.
Zugleich sei aber „für einen zielgerichteten Einsatz behördlicher Ressourcen [..] hierbei zum Zwecke der akuten Gefahrenabwehr eine enge und kooperative Zusammenarbeit zwischen den Sozialpsychiatrischen Diensten, örtlichen Ordnungsbehörden und Polizeibehörden sicherzustellen„.
Auch wird betont, diese Mitteilungen an Ordnungs- und Polizeibehörden „nicht generell, sondern nur in begründeten Einzelfällen erfolgen müssen„. Entscheidend sei, ob aufgrund einer fundierten ärztlichen Einschätzung „zu befürchten sei, dass ohne eine ärztliche Weiterbehandlung eine begründete Fremdgefährdung bestehen könnte„.
Abgesehen von der infamen Gleichsetzung psychischer Erkrankung mit Gefährlichkeit wirft das jede Menge Fragen bezüglich der Bedeutung von Begriffen wie hinreichend, zielgerichtet, eng, kooperativ, generell oder auch begründet auf. Ich bin gespannt auf die Anhörung, die sich hoffentlich anschauen oder nachlesen lässt.
Nachtrag: Gerade lese ich das ausgezeichnete Buch Zwischen Hass und Haltung von Derviş Hızarcı. Darin gibt es die folgende Passage:
In Hamburg wurde im Frühjahr 2024 ein Verbot von Ganzkörperverschleierung für Schülerinnen erlassen. Das betrifft im gesamten Stadtstaat rund zehn Personen. Dass man sich eher die Mühe macht, ein Gesetz für zehn Menschen zu erlassen, anstatt zehn Gespräche zu führen, zeigt die Schieflage in diesen Debatten.
Nun weiß ich nicht, wie groß der Personenkreis derjenigen ist, um den es bei dem Gesetzentwurf von CDU und (niemals vergessen) SPD geht, aber das ist eigentlich auch egal. Wenn es Menschen gibt, die einer Weiterbehandlung bedürfen, dann besteht die Pflicht, ihnen eine Weiterbehandlung anzubieten. Wenn es zehn sind, dann behandelt man, spricht man mit, kümmert sich um zehn Menschen. Sind es einhundert, dann kümmert man sich um einhundert Menschen. Alles andere ist inakzeptabel, mindestens aber eine Schieflage.
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen.
Wusste ich gar nicht, dass das Activitypub-Plugin auch solche Elemente anbietet:
While most of what ActivityPub does happens quietly behind the scenes, this update puts a little more shine on the parts your visitors can see. The blocks are lighter, more flexible, and a bit more fun to work with.
Nice.
Schon zwei Jahre alt, aber womöglich aktueller denn je:
Denn jedes rechte Regime braucht ein solches Spektakel des Aufruhrs, der „niedergeschlagen“ werden kann. Es ist ein bewährtes Mittel der Faschisten, sich als Bezwinger des Chaos zu inszenieren, das sie selber angerichtet haben.
Georg Seeßlen: Italien als Lehrstück für Europa: Gesellschaft als Beute

Design ist ein Mysterium und bleibt das auch. Dinge werden zu mehr als sie sind. Sie sind nicht einfach nur gemacht, sondern erdacht. Der Schaffensprozess ist unweigerlich nicht-beliebig, so dass er auch zu einem Schöpfungsvorgang werden kann, so dass er dies muss.

Design ist zutiefst menschlich, von Menschen erlernt, durch Menschen praktiziert, von Menschen geschätzt. Kann KI Design?
