• Pluribus

    Illustration concerning the arrangement of hives, Charles Butler, 1623. From: The Feminine Monarchie, or the History of Bees

    Die erste Staffel der Serie Pluribus war wie eine exzellente Kurzgeschichte von Ted Chiang oder James Tiptree Jr.: ein innovatives Science Fiction-Konzept, das entfaltet wurde, bis es Story ergab. Diese wurde wiederum auf höchstem Niveau geschrieben, gespielt und gefilmt. Erfreulich, dass Vince Gilligan solche Freiheiten eingeräumt wurden und er Risiken eingehen kann.

    So zählt Pluribus sicher zum besten, was TV und auch Kino mir in diesem Jahr zu bieten hatten. Das Kinojahr rekapituliere ich allerdings immer erst im Folgejahr und an den Wertungen anderer, die das besser können als ich.

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  • Zur Aktualität des Manifests von Ventotene

    Das ist für den Anfang eigentlich alles, was es braucht:

    Das führt uns zurück zu den materiellen Voraussetzungen, die schon Spinelli und Rossi im Manifest skizziert haben: ausreichendes Auskommen statt Almosen; Mitbestimmung über wichtige Entscheidungen, auch in der Wirtschaft; Beteiligung der Beschäftigten am erwirtschafteten Umsatz statt Gewinne für wenige; Vergesellschaftung statt Kapitalkonzentration; und letztlich eine Infrastrukturpolitik, die die gemeinsamen Güter, wie etwa Bildung und Erziehung, ausreichend finanziert.

    Aus: Für eine europäische Linke ohne Scheuklappen. Zur Aktualität des Manifests von Ventotene von Daphne Weber

    Das Manifest kann unter anderem hier gelesen werden.

  • „Offene Grenzen sind sehr wohl realisierbar“

    Ein Anfang wäre es, konkrete Alternativen hier und jetzt aufzubauen, Keimformen in den Nischen der Gesellschaft. Wir brauchen Wohnprojekte, Initiativen für die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen und praktische Solidarität mit den Menschen, die hier gerade ankommen oder noch auf dem Weg sind.

    „Offene Grenzen sind sehr wohl realisierbar“ – Interview mit Fabian Georgi

  • Gelesen: Peter Watts – Blindsight

    Zu diesem Buch gibt es inzwischen einen von Fans produzierten Kurzfilm, es taucht fortwährend in den Bestenlisten auf Reddit auf, ich fand es beim ersten Durchgang gut (High Concept, nicht leicht zu lesen, aber sehr gut.), also las ich ein weiteres Mal Peter Watt’s Blindsight.

    … meine Güte ist das langweilig. Wenn man mit den Hard Scifi-Konzepten und Plot Twists vertraut ist, fällt umso mehr auf, wie viele Seiten mit fader Vorgeschichte, hölzernem Characterbuilding und umständlichen Beschreibungen von Umlaufbahnen verfüllt wurden.

    Für Blindsight gilt, was für die meiste Science Fiction gilt, die nicht von Ursula le Guin ist: hätte eine exzellente Kurzgeschichte sein können.

  • Ausnahmen vom Offenbarungsverbot im Selbstbestimmungsgesetz

    Seit dem 1. November 2024 gilt das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG).

    Die vom Bundesministerium des Innern betriebene Website personenstandsrecht.de fasst die Zielsetzung folgendermaßen zusammen:

    Das Selbstbestimmungsgesetz macht es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung ist nicht mehr erforderlich.

    In § 13 wird das sogenannte Offenbarungsverbot festgeschrieben, wonach die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen nicht ohne Zustimmung offenbart oder ausgeforscht werden dürfen.

    Ausnahmen vom Offenbarungsverbot

    Der Paragraph räumt Ausnahmen ein:

    Satz 1 gilt nicht, wenn

    1. amtliche Register oder amtliche Informationssysteme personenbezogene Daten zu dieser Person enthalten und im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung von öffentlichen Stellen die Verarbeitung von Daten nach Satz 1 nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich ist,
    2. besondere Gründe des öffentlichen Interesses eine Offenbarung der Daten nach Satz 1 erfordern oder
    3. ein rechtliches Interesse an den Daten nach Satz 1 glaubhaft gemacht wird.

    Was ist eine Ausnahme?

    Diese von der „Ampelkoalition“ aus SPD, FDP und Grünen vorgesehenen Ausnahmen stellen sich mir (wohlbemerkt kein Jurist) in der Gesetzesbegründung als durchaus weitreichend dar:

    Das Offenbarungsverbot gilt nicht für amtliche Register und Informationssysteme [..]. Es gilt auch nicht, wenn besondere Gründe des öffentlichen Interesses ein Offenbaren erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird [..].

    Ferner lägen besondere Gründe des öffentlichen Interesses vor, wenn die Kenntnis von Eintragungen unter den früheren Vornamen erforderlich ist.

    Aber: Ein Offenbaren „erfordern“ könne ein öffentliches Interesse nur, wenn es gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person überwiegt.

    Die Verordnung des Innenministeriums

    Jedenfalls gedenkt das inzwischen CSU-geführte Innenministerium von diesen – von der „Ampel“ geschaffenen – Ausnahmetatbeständen nun Gebrauch zu machen:

    Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen dockt an die oben zitierte Ausnahme für amtliche Register und Informationssysteme an

    Ihr zufolge

    [..] wird künftig neben dem neuen Geschlechtseintrag auch der bisherige Geschlechtseintrag an das Meldewesen übermittelt. Das ist erforderlich, damit Personen in verschiedenen amtlichen Registern und amtlichen Informationssystemen von Datenempfängern identifiziert werden können und ihre Identität nachvollziehbar ist. Dies bedeutet, dass die bis zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen eingetragenen Angaben verarbeitet werden dürfen.

    Die Petition 183950

    Gegen diesen Verordnungsentwurf wurde eine Petition beim Deutschen Bundestag eingebracht: Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen.

    Sie fordert, dass keine eigenen Register zur Erfassung von trans* und nichtbinären Personen geführt werden dürfen. Jegliche Pläne zur Erfassung von Minderheiten in Sonderregistern seien unverzüglich zu unterlassen. Die Warnung, der ich mich uneingeschränkt anschließe, lautet:

    Historisch gesehen wurden Minderheitenlisten immer wieder als Werkzeug staatlicher Repression eingesetzt. In einer offenen Demokratie dürfen wir solchen Rückschritten nicht tatenlos zusehen. Die Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) sind Grundpfeiler unseres Grundgesetzes, die nicht zur Debatte stehen dürfen.

    Probleme mit der Petition

    Probleme sehe ich bei dieser Petition – abseits des Umstands, dass es eine Petition ist – mehrere: Mindestens ungeschickt ist die Sprachregelung von eigenen Registern und Sonderregistern. Solche sieht zumindest der oben zitierte Verordnungsentwurf gar nicht vor. Das ist aber unerheblich, denn all diese Daten sind schon jetzt und – erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung vorausgesetzt – in Zukunft erst Recht über den Standard XMeld und entsprechende Fachverfahren abrufbar.

    Hinzu kommt, dass das Selbstbestimmungsgesetz eine recht eindeutige Rechtsgrundlage für das Vorgehen des Innenministeriums liefert. Ich weiß nicht, ob es Proteste gegen die Ausnahmetatbestände gab, als der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren war. Erinnern kann ich nur Jubelmeldungen aus dem linksliberalen Raum. Jetzt jedenfalls kommt der Protest zu spät.

    Die Zielsetzung der Petition müsste also eigentlich eine Reform des Selbstbestimmungsgesetzes sein – auch wenn sie dies nicht explizit fordert. Der Petitionsauschuss wird sie sicher so lesen. Wer erwartet aber von dieser „großen“ Koalition und der Regierung Merz I mit einem Innenminister Dobrindt hier eine sinnvolle Reform?

    Die eine Seite führt Kulturkampf, die andere schreibt Petitionen

    Ich übe gerne und oft Kritik am Instrument der Petition. Ich halte sie für Ausdruck eines untertänigen Bittstellerwesens, bei dem Bürgerinnen und Bürger um das Gehör und Wohlwollen des Staat und seines Institutionen bitten. Petitionen sind nahezu frei von Deliberation, Diskussion, Debatte. Sie nutzen nicht einmal in nennenswertem Maß zur Organisierung.

    Erst vor einer Woche ärgerte ich mich über die Forderung „Keine Macht für Oligarchen: Bundesregierung endlich runter von X“, die bei zu allem Überfluss bei dem privaten Anbieter Campact platziert worden war. Sie wünscht, dass die Ministerial-PR gefälligst auch bei Mastodon gepostet werde. Oder anders: Die autoritative Wende soll sich nicht auf X beschränken. Die eine Seite führt also Kulturkampf, die andere schreibt Petitionen – vermutlich bald nur noch an die eine Seite.

    Es ist grundsätzlich sicher schön, wenn das Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen noch so ausgeprägt ist. Dass man aber offenbar nicht erkennt, wie im Fall des Selbstbestimmungsgesetzes inzwischen fünf Parteien (SPD, Grüne, FDP, CDU und CSU) die Interessen Betroffener missachten, sondern immer noch als Bittsteller gegenüber dem Staat auftritt, treibt mich zur Verzweiflung.

    AfD will Petitionen stärken

    Wer übrigens Petitionen schätzt, ist die AfD: Sie hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag (PetG) eingebracht, den ich hier nicht verlinke. Sie hat sicherlich ein Interesse an weitgehend passiven Bittstellern, deren unverbindliche Eingaben man willkürlich annehmen oder ablehnen kann.

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  • Keim

    Eine Stärke des Begriffs »demokratischer Faschismus« ist, dass er beschreibt, wie Demokratien in Faschismus umschlagen können, weil sie den Keim faschistischer Entwicklung schon in sich tragen.

    Simon Grothe beim Jacobin über Zerstörungslust – Elemente des demokratischen Faschismus, das neue Buch von Carolin Amlinger und Oliver Nachtwey.

    Der Text macht nicht klar, was dieser Keim genau ist, dafür sollte man wohl das Buch lesen, aber Demokratie ist natürlich Herrschaft, woran das Beherrschen und Beherrschtwerden anschließt.

    Herrschaft verschleiert sich in der Demokratie gerne als Regieren, noch neumodischer als Gouvernance, aber das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, um was es geht: Menschen zurichten.

  • krtzn

    Ich glaube, wir kratzen bisher nur an der Oberfläche dessen, was man mit ActivityPub als Protokoll erreichen kann.

    Wie spielen WordPress und Mastodon zusammen?

    Das ist sicher so. Schön, dass es besser wird, schade, dass die Komplexität das Ganze immer noch alltagsfern macht.

    Was ist eigentlich mit den ganzen angekündigten Integrationen? Spielt die Föderierung von Flipboard real eine Rolle? Wann kommt Tumblr? Was ist mit Threads? (hoffentlich nichts)

  • Föderierte Antwort

    Gerade gelernt: Es gibt einen Föderierte Antwort-Block im WordPress ActivityPub-Plugin. Direkt mal testen:

  • Die neuen Zeitalter

    The Primeval Storm, 1883. Ragnarok: The Age of Fire and Gravel

    Das Buch Faschismuserfahrungen im Ruhrgebiet von Lutz Niethammer beginnt mit einem Brechtzitat, welches ich in einem meiner zu vielen Notizbücher notierte und erst jetzt wiederfand:

    Die neuen Zeitalter beginnen nicht auf einmal. Mein Großvater lebte schon in der neuen Zeit. Mein Enkel wird wohl noch in der alten leben.

    Es stammt, wie ich eben recherchierte, aus dem Gedicht DIE NEUEN ZEITALTER, hier veröffentlicht.

    Das Neue löst das Alte nicht ab. Was neu und was alt ist, steht selbst nicht fest, sondern ist möglicherweise Verhandlungssache, Thema von Kommunikation, Gegenstand von Widersprüchen, von Streit. Der iPhone-Moment war 2007, das iPhone-Zeitalter begann vielleicht schon 1907.

    Zugleich wissen wir nicht, welche Zeitalter bereits begonnen haben. Sind wir die Enkel, sind wir die Großväter?