Wie schon vor einem Monat befindet sich die Ende letzten Jahres mit großem Eifer und wuchtigen Moralkeulen geteilte Petition 183950 Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen vom 14. Juli 2025 noch in der Prüfung.
Sie hat aufgrund der 41101 erreichten Online-Mitzeichnungen das „Quorum“ erreicht, ab dem eine öffentliche Behandlung im Petitionsausschuss erfolgen kann (bzw. muss?). Man könnte inzwischen wohl von einem Ausbremsen durch Mitzeichnung sprechen. Persönlich finde ich die Gestaltung der Website des Petitionsausschusses bzw. des Verfahrens an der Stelle grob irreführend. Es wird der Eindruck erweckt, als sei die Mitzeichnung ausschlaggebend für die Erfolgschance einer Petition.
Das Innenministerium hält derweil an der internen Weitergabe von Deadnames fest, wie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekundet wird. Der Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen hatte im Herbst nicht den Bundesrat passiert; mutmaßlich erhofft man sich eine günstigere Zusammensetzung der Länderkammer nach den anstehenden Wahlen im Südwesten.
Die „Ampel“-Koalition hatte weitreichende Ausnahmen vom Offenbarungsverbot im Selbstbestimmungsgesetz vorgesehen, derer sich das CSU-geführte Innenministerium nun bedienen will. Daher ist eine Zustimmung des Petitionsausschusses zu obiger Bitte nicht zu erwarten. Sie könnte als „Material“ an das Innenministerium überstellt werden.





