Horst Schulte nimmt das Dossier Hitzeschutz in den Kommunen des Ruhrgebiets zum Anlass, nach entsprechenden Maßnahmen in seiner Heimatstadt Bedburg sowie dem Rhein-Erft-Kreis zu recherchieren. Dabei gehe es nicht lediglich um Hitzeschutz, sondern auch um Starkregenrisikomanagement, denn:
Hitze ist nur eine Seite dessen, worauf sich unsere Städte einstellen müssen. Die andere haben wir in Bedburg im September 2025 ziemlich brutal kennengelernt.
Weiter fragt Horst, warum es ein Portal wie transparent.ruhr nicht auch für den Rhein-Erft-Kreis gebe und die Antwort ist verzwickter als ich erst annahm. Die Stadt Bedburg hat nämlich nicht nur ein Ratsinformationssystem, wie Horst auch schreibt, sondern sogar eines mit OParl-API, wie man anhand der URL https://ratsinfo.bedburg.de/webservice/oparl/v1.0/system erkennen kann.
Über die darin angegebene https://ratsinfo.bedburg.de/webservice/oparl/v1.0/body finden sich wiederum die Verweise, um an die Unterlagen (papers), Sitzungen (meetings) und Beratungsfolgen (consultations) zu gelangen. Das ist genau der gleiche Aufbau wie in Bochum.
Das Problem: Die robots.txt von ratsinfo.bedburg.de verbietet alle automatischen Abrufe. Daher hat der automatische Sammler des RIS-Registers für Bedburg nichts abgerufen und konnte weder Hersteller noch OParl-Schnittstelle selbst bestätigen. Für die übrigen Kommunen des Kreises scheint sich das ebenso darzustellen, hier nur als Auswahl:
- Bergheim: https://ratsinfo.bergheim.de/ — durch robots.txt untersagt
- Brühl: https://ratsinfo.bruehl.de/ — durch robots.txt untersagt
- Elsdorf: https://ratsinfo.elsdorf.de — durch robots.txt untersagt
Dies ist möglicherweise eine politische Entscheidung, wahrscheinlicher aber eine Standardeinstellung, die seitens des oder der kommunalen IT-Dienstleister(s) nie infrage gestellt wurde. Ich empfehle, in solchen Fällen als erstes bei der Verwaltung nachzufragen, ob man nicht einfach den Schalter umlegen mag, wie ich hier im Schlusssatz schrieb. Gibt es dort Beharrungskräfte, könnte der Weg über Parteien bzw. Fraktionen oder eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eingeschlagen werden.
Entsprechende Initiativen unterstütze ich gerne, zumal mich auch sehr interessiert, wie aufwändig so eine Umstellung (einer Zeile in einer Textdatei) tatsächlich wäre.