Die entscheidende Frage ist daher nicht „Was ist (potenzielles) Leben?“, sondern: „Was darf ein Staat einem Bürger antun, um das Leben eines anderen Bürgers zu erhalten?“ Hier ist die Antwort, die der Gesetzgeber in allen Fällen außer §218 gibt, erschreckend eindeutig: nichts.
Nele Pollatschek: Abtreibungen in Deutschland