Der lauwarme Linksliberalismus

Lediglich rund 70.000 Menschen haben „NRW Appell: AfD-Verbot jetzt“ auf der Campact-Plattform bislang unterzeichnet. Das selbstgesteckte (Zwischen)ziel liegt bei 75.000. Bei der Landtagswahl 2022 wählten 368.271 Menschen die „Alternative für Deutschland“, das entsprach 5,2 Prozent der Erststimmen; das Zweitstimmenergebnis lag leicht darüber. Bei der Bundestagswahl wird der Stimmenanteil bereits ein Vielfaches dessen gewesen sein.

Hätten diese siebzigtausend Menschen ihre Landtagsabgeordneten kontaktiert – per E-Mail oder Brief, gar telefonisch oder persönlich –, hätten sie womöglich mehr erreicht als mit diesem „Appell“ von dem die adressierten Personen aller Voraussicht nach nie etwas mitbekommen werden.

Der lauwarme Linksliberalismus schafft es nicht, sich aus dem Modus der Petitiönchen, der Latschdemos mit pfiffigen Schildchen für Instagram und der Dialoge mit Ministerien im Social Network of Choice zu irgendwas aufzuraffen. Involviertheit wird gescheut. Nirgendwo wird vernehmbar die wahrscheinliche Möglichkeit erwogen, dass kein Verfassungsorgan jemals ein AfD-Verbotsverfahren anstrengen wird.

Noch wirkungsärmer als ein Petitiönchen

Bemerkenswert ist überdies die Begründung für die Wahl eines „Appells“:

Leider sind in NRW öffentliche Petitionen wie beim Petitionsausschuss des Bundestages nicht vorgesehen. Der Petitionsausschuss befasst sich nur mit Eingaben einzelner Bürger:innen, die sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlen. Deshalb haben wir uns für den obigen Appell an die Landespolitiker:innen entschieden.

Die Veröffentlichung einer Petition beim Deutschen Bundestag hat nicht den geringsten Einfluss auf ihre Erfolgschancen. Die Funktion dient eher als Partizipationstheater und Honey Pot. Zudem ist jede Petition eine Eingabe einer Person, die Bitten oder Beschwerden ausdrückt, so sieht es Art. 17 GG vor:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Das Petitionsrecht ist ein vordemokratisches Recht für Bittsteller und Untertanen. Die Urheberinnen des „Appells“ haben es vollbracht, mit diesem ein noch wirkungsärmeres Instrument als das der Petition zu schaffen.

Bei der Gelegenheit habe ich nach dem Status der Ende letzten Jahres mit großem Eifer und wuchtigen Moralkeulen geteilten Petition 183950 Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen vom 14. Juli 2025 geschaut. Sie befindet sich nach wie vor in der Prüfung. Scheint inzwischen aber egal zu sein. Die Karawane zog weiter.

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