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Anknüpfend an meinen Beitrag So behandelt der Bundestag Petitionen verfolge ich die Sammelübersichten des Petitionsausschusses, die alle paar Wochen an das Plenum überwiesen werden, bzw. lasse das Claude Code machen. Diese Woche kamen wieder ein paar:
Am 14. Oktober 2026 hat der Petitionsausschuss dem Bundestag 11 Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen zu 358 Petitionen vorgelegt. Davon:
✅ 2 entsprochen (0,6 %)
🟡 24 teilweise entsprochen (6,7 %)
↗️ 57 der Bundesregierung überwiesen – als Material o. Ä. (15,9 %)
📎 1 den Fraktionen zur Kenntnis / an Länder & EU (0,3 %)
⚪ 274 ohne weitere Begründung abgeschlossen – vereinfachtes Verfahren (76,5 %)
🔗 Alle 11 Sammelübersichten im DIP:
https://dip.bundestag.de/suche?term=zu+Petitionen&f.wahlperiode=21&f.datum.start=2026-10-14&f.datum.end=2026-10-14&rows=25
Was diese wichtig klingenden Überweisungen an die Bundesregierung oder an Fraktionen bedeuten, kann man aus dem Beitrag Verlässliches Scheitern: Petitionen für ein Böllerverbot schließen; ist ja übrigens bald wieder fällig, das Böllerverbot. Dieses Mal klappts bestimmt.
Lediglich rund 70.000 Menschen haben „NRW Appell: AfD-Verbot jetzt“ auf der Campact-Plattform bislang unterzeichnet. Das selbstgesteckte (Zwischen)ziel liegt bei 75.000. Bei der Landtagswahl 2022 wählten 368.271 Menschen die „Alternative für Deutschland“, das entsprach 5,2 Prozent der Erststimmen; das Zweitstimmenergebnis lag leicht darüber. Bei der Bundestagswahl wird der Stimmenanteil bereits ein Vielfaches dessen gewesen sein.
Hätten diese siebzigtausend Menschen ihre Landtagsabgeordneten kontaktiert – per E-Mail oder Brief, gar telefonisch oder persönlich –, hätten sie womöglich mehr erreicht als mit diesem „Appell“ von dem die adressierten Personen aller Voraussicht nach nie etwas mitbekommen werden.
Der lauwarme Linksliberalismus schafft es nicht, sich aus dem Modus der Petitiönchen, der Latschdemos mit pfiffigen Schildchen für Instagram und der Dialoge mit Ministerien im Social Network of Choice zu irgendwas aufzuraffen. Involviertheit wird gescheut. Nirgendwo wird vernehmbar die wahrscheinliche Möglichkeit erwogen, dass kein Verfassungsorgan jemals ein AfD-Verbotsverfahren anstrengen wird.
Noch wirkungsärmer als ein Petitiönchen
Bemerkenswert ist überdies die Begründung für die Wahl eines „Appells“:
Leider sind in NRW öffentliche Petitionen wie beim Petitionsausschuss des Bundestages nicht vorgesehen. Der Petitionsausschuss befasst sich nur mit Eingaben einzelner Bürger:innen, die sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlen. Deshalb haben wir uns für den obigen Appell an die Landespolitiker:innen entschieden.
Die Veröffentlichung einer Petition beim Deutschen Bundestag hat nicht den geringsten Einfluss auf ihre Erfolgschancen. Die Funktion dient eher als Partizipationstheater und Honey Pot. Zudem ist jede Petition eine Eingabe einer Person, die Bitten oder Beschwerden ausdrückt, so sieht es Art. 17 GG vor:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Das Petitionsrecht ist ein vordemokratisches Recht für Bittsteller und Untertanen. Die Urheberinnen des „Appells“ haben es vollbracht, mit diesem ein noch wirkungsärmeres Instrument als das der Petition zu schaffen.
Bei der Gelegenheit habe ich nach dem Status der Ende letzten Jahres mit großem Eifer und wuchtigen Moralkeulen geteilten Petition 183950Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen vom 14. Juli 2025 geschaut. Sie befindet sich nach wie vor in der Prüfung. Scheint inzwischen aber egal zu sein. Die Karawane zog weiter.
Wie schon vor einem Monat befindet sich die Ende letzten Jahres mit großem Eifer und wuchtigen Moralkeulen geteilte Petition 183950Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen vom 14. Juli 2025 noch in der Prüfung.
Sie hat aufgrund der 41101 erreichten Online-Mitzeichnungen das „Quorum“ erreicht, ab dem eine öffentliche Behandlung im Petitionsausschuss erfolgen kann (bzw. muss?). Man könnte inzwischen wohl von einem Ausbremsen durch Mitzeichnung sprechen. Persönlich finde ich die Gestaltung der Website des Petitionsausschusses bzw. des Verfahrens an der Stelle grob irreführend. Es wird der Eindruck erweckt, als sei die Mitzeichnung ausschlaggebend für die Erfolgschance einer Petition.
Die „Ampel“-Koalition hatte weitreichende Ausnahmen vom Offenbarungsverbot im Selbstbestimmungsgesetz vorgesehen, derer sich das CSU-geführte Innenministerium nun bedienen will. Daher ist eine Zustimmung des Petitionsausschusses zu obiger Bitte nicht zu erwarten. Sie könnte als „Material“ an das Innenministerium überstellt werden.
Ich hatte bislang nie gut verstanden, was Hyperpolitik im Verständnis Anton Jägers im Unterschied zu herkömmlicher Politik eigentlich genau ist, wo der Unterschied liegt.
Derzeit besonders schlüssig erscheint mir dieser Unterschied in Abgrenzung zur Massenpolitik des zwanzigsten Jahrhunderts. Jäger dazu:
Die Massenpolitik der Zeit Webers war nicht weniger aufgeheizt als unsere hyperpolitische Ära. Sie war aber viel stärker institutionalisiert.
Politik wird so zur Hyperpolitik, weil wir ihr alleine gegenüberstehen und weil die Instrumente der Vergemeinschaftung, derer wir uns bedienen, bloße Behelfe ohne Wirkung sind:
Aus den sozialen Medien kommen wir nach politischen Auseinandersetzungen genauso raus wie wir reingegangen sind. Sie mögen wie politische Auseinandersetzung wirken, verändern aber nichts.
Petitionen sind ihrem verfassungsmäßigen Zweck nach Ausdruck des Rechtes des Einzelnen zur Bitte oder Beschwerde gegenüber dem Staat. Selbst die Mitzeichnung, wie sie Nichtregierungsorganisationen und inzwischen auch der Petitionsausschuss des Bundestags anbieten, vergemeinschaften nicht. Sie mögen wie gemeinsame politische Aktivität wirken, verändern aber nichts.
Dass alles politisierbar und vieles politisiert ist, ist kein neuer Zustand, sondern regelrechte Funktion des politischen Systems. Zur Hyperpolitik wird dieser Zustand, weil wir ihm weitgehend alleine ausgesetzt sind, da wir nicht eingebettet sind in Strukturen, die sortieren, gewichten, diskutieren, Beschlüsse fassen, vielleicht auch in Form einer gewissen Arbeitsteilung abarbeiten.
Den Institutionen des zwanzigsten Jahrhunderts bringen wir nicht mehr genügend Vertrauen entgegen, um uns dort einzubetten. Zu lange ist das Partizipations- und Mitwirkungsversprechen der Parteien inzwischen uneingelöst, zu abgehoben ist die politische Elite.
Es ist nicht länger plausibel darstellbar, warum wir derart viel auf Repräsentation und derart wenig auf Demokratie setzen sollten.
Titelbild: Diagram from Hinton’s The Fourth Dimension (1904). Charles Howard Hinton, 1904. The Fourth Dimension. Underlying Rights: Public Domain Worldwide. Digital Rights: Unclear
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat letzte Woche mal wieder seine Sammelübersichten an das Plenum überstellt. Das sieht in meinem Feedreader dann üblicherweise so aus:
Ich nehme hier lediglich diese zehn dieser 13 Sammelübersichten in den Blick, von denen ja in dieser Wahlperiode auch bereits 170 erschienen sind:
Diese zehn Sammelübersichten bündeln insgesamt 258 Petitionen in Beschlussempfehlungen, über die der Bundestag abstimmen soll.
„Entsprochen“
14 Petitionen hat der Petitionsausschuss vollständig entsprochen. Ein großer Block betraf dabei das Führerscheinwesen (12 Petitionen). Auch einer Petition zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr und einer zur Arbeitszeit wurde entsprochen. Zehn Petitionen wurde teilweise entsprochen.
Häufig empfiehlt der Ausschuss die Überweisung von Anliegen als „Material“ an die Bundesregierung (Ministerien), andere Parlamente, Fraktionen des Bundestags oder EU-Institutionen. Dies gilt als politisch starke Form der Unterstützung durch den Ausschuss neben der direkten Erledigung.
„als Material“
Insgesamt wurden 95 Petitionen an andere Stellen gegeben oder zur Kenntnis gebracht:
60 Petitionen zur Vergütung medizinischer Leistungen gingen „als Material“ an das Gesundheitsministerium.
17 Petitionen zu Energiegesetzen gingen „als Material“ an das Wirtschaftsministerium.
Weitere Überweisungen gingen an das Justizministerium (z. B. Kindschaftsrecht, Verbraucherschutz), das Verteidigungsministerium und das Finanzministerium.
Eine Petition zur elektronischen Patientenakte wurde sogar zur (höherwertigen) „Erwägung“ an das Gesundheitsministerium überwiesen.
An das Europäische Parlament wurden Petitionen zu technischen Vorschriften und Tierhaltung weitergeleitet.
An die Landesvolksvertretungen gingen mehrere Eingaben zur Gasversorgung und zum ÖPNV/Deutschlandticket.
Eine Petition wurde den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben.
„abgeschlossen“
Die größte Gruppe bilden die Petitionen, die „abgeschlossen“ werden, ohne dass eine Überweisung oder eine Feststellung des Erfolgs erfolgt. Dies bedeute meist, dass der Ausschuss die Rechtslage für sachgerecht hält oder dem Anliegen aus anderen Gründen nicht näher treten kann. Es betraf 138 Petitionen.
Bei nur einer Petition (zur Rentenversicherung) wurde im Tenor explizit vermerkt, dass dem Anliegen „überwiegend nicht entsprochen werden konnte“.
Abstimmung im Plenum: „Wer stimmt dafür? – AfD, Union. Alle“
Interessant ist, sich die Behandlung dieser Sammelbeschlüsse im Plenum anzuschauen. Am Donnerstag wurden beispielsweise die Sammelübersichten 143 bis 150 abgestimmt.
Aus dem Protokoll, die Sitzung führte Vizepräsidentin Andrea Lindholz zur Sammelübersicht 143 zu Petitionen:
Es handelt sich um 68 Petitionen. Wer stimmt dafür? – AfD, Union. Alle. Damit ist die Sammelübersicht angenommen.
Sammelübersicht 144 zu Petitionen:
64 Petitionen. Wer stimmt dafür? – Das sind alle. Damit ist die Sammelübersicht angenommen.
Sammelübersicht 145 zu Petitionen:
Es geht hier um 70 Petitionen. Wer stimmt dafür? – Alle. Dann sind auch diese 70 Petitionen angenommen.
Sammelübersicht 146 zu Petitionen:
Es handelt sich um 45 Petitionen. Wer stimmt dafür? – Das sind die AfD, die Union, die SPD, die Grünen. Und dagegen? – Die Linke. Damit ist die Sammelübersicht auch angenommen.
Sammelübersicht 147 zu Petitionen:
14 Petitionen. Wer stimmt dafür? – Das sind die Union, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Auch diese Sammelübersicht ist damit angenommen.
Sammelübersicht 148 zu Petitionen:
Es geht um 15 Petitionen. Wer stimmt dafür? – Das sind die Union, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind AfD und Linke. Die Sammelübersicht ist damit angenommen.
Sammelübersicht 149 zu Petitionen:
Eine Petition. Wer stimmt dafür? – Das sind alle. Damit ist sie angenommen.
Sammelübersicht 150 zu Petitionen:
Ebenfalls eine Petition. Wer stimmt dafür? – Das sind fast alle: Das sind die AfD, die Union, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD. Ablehnung? Enthaltung? – Ablehnung Fraktion Die Linke. Damit ist die Sammelübersicht angenommen.
Sammelübersicht 151 zu Petitionen:
Auch eine Petition. Wer stimmt dafür? – Die AfD, die Union, die SPD, Die Linke. – Dagegen sind die Grünen. Gut, dann ist sie trotzdem angenommen.
Sammelübersicht 152 zu Petitionen:
41 Petitionen. Wer stimmt dafür? – Das sind die AfD, die Union, die SPD. Und wer stimmt dagegen? – Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Sammelübersicht angenommen.
Sammelübersicht 153 zu Petitionen:
Eine Petition. Wer stimmt dafür? – AfD, Union, SPD. Dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen. Enthalten tun sich die Linken. Das ist damit auch angenommen.
Sammelübersicht 154 zu Petitionen:
Zehn Petitionen. Wer stimmt dafür? – Das sind die Union, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. Dagegen? – Die AfD. Damit sind auch diese zehn Petitionen angenommen.
Sammelübersicht 155 zu Petitionen:
Eine Petition. Wer stimmt dafür? – Das sind die Union, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die AfD und die Fraktion Die Linke. Sie ist damit aber auch angenommen.
Sammelübersicht 156 zu Petitionen:
Drei Petitionen. Wer stimmt dafür? – Das sind die Union, die SPD und die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Auch diese Sammelübersicht ist angenommen.
Sammelübersicht 157 zu Petitionen:
16 Petitionen. Wer stimmt dafür? – Das sind die Union und die SPD. Wer stimmt dagegen? – AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die Sammelübersicht ist damit aber auch angenommen.
Nicht überwiegend – zumindest in dieser Auswahl –, aber doch häufig stimmt das gesamte Plenum Sammelübersichten zu. Oft stimmen Linke und AfD oder Grüne und AfD gemeinsam gegen Sammelübersichten. Debatten finden nicht statt.
Das alles hat keinerlei Konsequenz, weil alle Beteiligten wissen, dass es eben nur um Petitionen geht, die weit überwiegend irgendwo im ministerialen Bereich als „Material“ versanden oder die folgenlos für „abgeschlossen“ erklärt werden.
Wenig ist im Parlamentsbetrieb so politikfern wie das Abarbeiten von Petitionen.
Register zur Erfassung von trans* und nichtbinären Personen
Die Ende letzten Jahres mit großem Eifer und wuchtigen Moralkeulen geteilte Petition 183950Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen vom 14.07.2025 befindet sich noch in der Prüfung.
Sie hat aufgrund der 41101 erreichten Online-Mitzeichnungen das „Quorum“ erreicht, ab dem eine öffentliche Behandlung im Petitionsausschuss erfolgen kann. Das führt nun mutmaßlich zu zeitraubenden Terminabstimmungen.
Die Petition für einen Untersuchungsausschuss, die von der Lübecker Initiative Hafenstraße ’96 auf den Weg gebracht und von 10.000 Menschen unterzeichnet wurde, findet im Landtag keine Mehrheit.
Alle Jahre wieder werden kurz vor dem Jahreswechsel Petitionen initiiert (1, 2), die sich für ein „Böllerverbot“ auch an Silvester (Feuerwerk ist ja fast ganzjährig verboten) aussprechen. Sie scheitern verlässlich. Eine Auswahl nach nur oberflächlicher Recherche:
Deutsche Umwelthilfe am 14.01.2022: Mehr als 500.000 Stimmen für dauerhaftes Böllerverbot: Aktionsbündnis aus Umwelt-, Tierschützern und Ärzten übergibt Petition an Innenministerin Faeser
Beim Petitionsausschuss des Bundestags lassen sich anhand der Suchbegriffe Böller und Feuerwerk rund ein Dutzend Petitionen finden, die in den vergangenen Jahren eingereicht wurden. Nicht alle zielen auf ein Verbot ab. Aus denjenigen, die das tun, stelle ich die folgende Auswahl vor. Zitiert ist jeweils das abschließende Votum des Petitionsausschusses:
Petition 129231 vom 02.01.2022: Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für den Verkauf von Feuerwerkskörpern (ausgenommen F1)
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern und für Heimat – als Material zu überweisen, soweit es um die Einbeziehung der Petition in die fortlaufende Prüfung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Vor dem Hintergrund der laufenden Meinungsbildung und damit die Position der Petenten im Parlament zur Kenntnis genommen wird und in den Diskussionsprozess miteinfließen kann, hält der Petitionsausschuss die Petition für geeignet, sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene zu erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung aus den oben dargelegten Gründen nicht zu unterstützen. Der Ausschuss hält die geltenden sprengstoffrechtlichen Vorschriften für sachgerecht und empfiehlt daher im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Wahnsinn oder „dicke Bretter“?
Man könnte sagen, dass auch hier steter Tropfen den Stein höhlt, dass es eben das sprichwörtliche dicke Brett ist, das zu bohren sei. Dagegen spricht, dass die Öffentlichkeit stets vergisst, was im letzten Jahr war; so entsteht kein Druck, keine Eskalation. Und natürlich gilt weiterhin: Die eine Seite führt Kulturkampf, die andere schreibt Petitionen.
Vielleicht ist dies eine brauchbare Erklärung für meine Aversion gegen Petitionen (abseits von ihrem Klicktivismus, ihrer gedankenlosen Niederschwelligkeit, ihrer Folgenlosigkeit und dem ihnen innewohnenden Untertanentum):
Petitionen sprechen sich stets nur für etwas aus. Sie nehmen kaum je Gegenargumente in den Blick. Sie führen also keine Debatte, sind im Kern unpolitisch. Denn politisch ist nur, was nicht auf der Hand liegt, wo man auch anderer Auffassung sein kann, wo man also in einer Sitution der Unklarheit darüber, was wirklich richtig ist, entscheiden muss. Petitionen sind im Grunde populistisch insofern, als sie vortäuschen, die richtige Lösung läge auf der Hand.
Nun könnte zu jeder Petition die Gegenpetition initiiert werden und vielleicht passiert das auch manchmal, aber selbst dann hätte man nur zwei weitgehend unabhängige Stränge, die kaum je interagieren, aufeinander eingehen.
Auch Wahlen, die lediglich das Bekennen für eine Partei oder deren Kandidatin zulassen, offerieren immerhin Alternativen.