
Perspective of the Regular Bodies: III, Wentzel Jamnitzer. 1568, Perspectiva Corporum Regularium
Ich überfliege von Berufs wegen, was im Bundestag und in den Landtagen (zumindest denen, die das technisch ermöglichen) an Dokumenten durchläuft. Das macht viel Arbeit, lohnt sich aber. Dabei fällt auf, dass die Politisierung von bestimmter Kriminalität, nämlich solcher, die migrantisch gelesen werden kann, schon seit geraumer Zeit vor allem von der AfD durch Kleine Anfragen betrieben wird.
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel einen Abgeordneten, der sein Mandat ausschließlich durch das Verfassen sinnloser Fragenkataloge zu bestimmten Kriminalitätsberichterstattungen auszuüben scheint. Ich sehe dessen Output fast täglich, es ist nicht schwer zu finden. In anderen Landtagen passiert ähnliches, gerne auch zum Thema Pandemie etc.
Das Ziel dabei ist, Themen in einer bestimmten Lesart einen offiziellen Anstrich zu geben. Darum geht es auch bei der Drucksache 20/15035 „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ der Fraktion der CDU/CSU. Schon die Frage, ob bestimmte Organisationen staatliche Zuwendungen erhalten, die sie gar nicht erhalten, stellt die Behauptung unter dem Titel des Bundestags in den Raum. Dies umso mehr, wenn die Bundesregierung darauf antwortet. Flankiert wird das dann oft medial von Portalen wie „Welt“ oder „Nius“, die in den Anfragen zum einen als Quelle dienen, sie zum anderen medial verbreiten.
Vor diesem Hintergrund finde ich die Einlassung von Prof. Dr. Sophie Schönberger im Verfassungsblog sehr interessant, weil sie darin darlegt, welchen Zweck das Fragerecht eigentlich hat – nämlich nicht, öffentlich Informationen abzufragen, die auf feststellbar falschen Tatsachen beruhen, oder die Regierung mit dem Zuliefern leicht auffindbarer Informationen zu beauftragen:
Denn das Fragerecht der Fraktionen, das aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG folgt, ist ein parlamentarisches Recht zur Kontrolle der Regierung. Einige Fragen in der kleinen Anfrage beziehen sich auf die Arbeit der Regierung und sind daher auch vom Fragerecht umfasst. Ein Großteil der Punkte weist diesen Bezug zur Regierungsarbeit aber gerade nicht auf, sondern richtet sich der Sache nach ausschließlich gegen bestimmte NGOs