Die Juristin Valentina Chiofalo und Uwe Volkmann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt, sehen ein Verbot kritisch:
„In dem seltsam diffus bleibenden Austausch überwiegen die Zweifel an Sinn und Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens. Zwar ließen sich, so Chiofalo, für die Jahre 2013 bis 2026 zahlreiche Verstöße von AfD-Mitgliedern gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde belegen. Offen bleibe aber, so Volkmann, ob diese für die Partei als Ganzes stünden und ob einzelne Positionen einen Angriff auf die fundamentale Rechtsgleichheit darstellten. Solange das Verfahren laufe, werde sich die AfD gemäßigt geben, warnt er. Schon jetzt finde sich im Bundesparteiprogramm kein Satz, der verfassungsrechtlich angreifbar sei. Zu bedenken sei auch, welcher Vertrauensverlust entstünde, wenn gewählte Abgeordnete nach einem Verbot womöglich mit Polizeigewalt aus ihren Büros und Parlamenten geholt werden müssten.“