Veröffentlicht ist die Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 im Amtsblatt 41/2026 vom 12. Oktober 2026, auf den Seiten 1285 bis 1292 (ab Seite 10 der PDF-Datei). Die Seiten wurden als Bild eingescannt, daher greifen Suchen unter Umständen nicht. Zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger heißt es abschließend:
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige vom 12.10.2026 an innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind in Textform an die Stadt Bochum – Amt für Finanzsteuerung, 44777 Bochum (oder Finanzsteuerung@bochum.de) zu richten, bzw. können mündlich bei der vorgenannten Stelle zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.