Artikel 39 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes schreibt es vor:
„Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.“
Der Beginn der Wahlperiode ist die konstituierende Sitzung des neugewählten Bundestags, das war am 25. März 2025.
Das verfassungsrechtliche Zeitfenster (46 bis 48 Monate) beginnt also am 25. Januar 2029 (eigentlich also am Sonntag, dem 28. Januar) und endet am 25. März 2029 (ein Sonntag).
Legt man zugrunde, dass Wahlen an Karneval und in Ferien oder an diese angrenzend eher gemieden werden dürften, ergibt sich folgendes Bild:
| Sonntag | Ferien / Karneval 2029 |
|---|---|
| 28. Jan | frühestmöglich (46-Mon.-Grenze); Berlin/Brandenburg-Winterferien ab 29.1. |
| 4. Feb | Winterferien MV/SN/ST beginnen am Folgetag (5.2.); andere gerade vorbei |
| 11. Feb | Karnevalssonntag + Winterferien MV/SN (drin), BY/SL/TH (ab 12.) |
| 18. Feb | alle Winterferien beendet (≤17.2.), Karneval vorbei, weit vor Ostern |
| 25. Feb | komplett zwischen den Ferien, kein Land in Ferien, kein Karneval |
| 4. März | fast frei — nur Hamburg-Osterferien ab Folgetag (5.3.) |
| 11. März | Hamburg-Osterferien (5.–16.3.) mittendrin (sonst frei) |
| 18. März | HH gerade vorbei, aber Bremen + Niedersachsen Osterferien ab 19.3. |
| 25. März | spätestmöglich; Palmsonntag; SH/HB/Nds mittendrin, ~9 Länder ab 26.3. |
Mit dem 25. Februar als einem der wenigen komplett unbedenklichen Termine fände die Bundestagswahl auf den Tag genau vier Jahre nach der letzten statt. Das erscheint möglich.
Andererseits wird man ein Interesse daran haben, von Wahl zu Wahl aus dem Winterwahlkampf herauszukommen, also einen frühest- oder spätestmöglichen Termin zu wählen. Zwischen 1983 und 1998 hat man das durch frühestmögliche Wahlen erreicht:
- 06.03.1983
- 25.01.1987
- 02.12.1990
- 16.10.1994
- 27.09.1998
Seitdem fanden alle Bundestagswahlen bis einschließlich 2021 im September statt. Diesem Weg folgend, könnte man, Winterferien in Berlin und Brandenburg in Kauf nehmend, am 28. Januar wählen. Setzt man auf einen der spätestmöglichen Sonntage, landet man in vielen Bundesländern in den oder am Beginn der Osterferien.
All das ist aber ohnehin obsolet, wenn es zu vorgezogenen Neuwahlen kommt, wie es 2025, 2005, 1983 und 1972 bereits der Fall war.