Würden alle gesetzlich Krankenversicherten die Verwaltungsräte ihrer Krankenkassen kontaktieren, um die Streichung der Erstattung homöopathischer Leistungen zu fordern, änderte sich daran vielleicht etwas. Twittern hilft aber nicht.
Den Verwaltungsräten, die übrigens demnächst im Rahmen der Sozialwahl bestimmt werden (allerdings nahezu ausnahmslos per Wahl ohne Wahlhandlung, vulgo „Friedenswahl“), obliegt unter anderem die Festlegung des Leistungsangebotes. Jede Kasse muss einen festgelegten Katalog von Leistungen anbieten. Weitere Leistungen, darunter auch Homöopathie, können als Satzungsleistungen angeboten werden, was wohl sämtliche Kassen auch tun.
Die Verwaltungsräte stehen für gewöhnlich auf den Internetseiten der Kassen. Bei der tk hier.