Die bayerische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 23. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) beschlossen, der es Hochschulen und Lehrenden verbietet, die Nutzung von Künstlicher Intelligenz („KI“) zu untersagen, wenn Studierende unbeaufsichtigte Prüfungen absolvieren („KI-Verbot-Verbot“).
Verfassungsblog: AI Way or the Highway. Zur Verfassungswidrigkeit des bayerischen „KI-Verbot-Verbots“